Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für B2B KI-Consulting und Support-Dienstleistungen
Präambel: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern (B2B). Die Geltung für Verbrauchergeschäfte (B2C) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 1 Leistungsumfang
1. Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich der KI-Integration, insbesondere die
technische Einrichtung des Open-Source-Frameworks „Marveen" auf der Infrastruktur des Kunden.
2. Die Programmierung, Weiterentwicklung oder Fehlerbehebung im Quellcode des Frameworks selbst ist
nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
§ 2 Drittanbieter-Infrastruktur & Kosten
1. Die Nutzung des KI-Teams erfordert eigene Konten des Kunden bei Drittanbietern (insbesondere
Anthropic / Claude API, Hetzner, Telegram/Slack). Der Kunde ist verpflichtet, diese Konten auf eigene
Rechnung und im eigenen Namen einzurichten.
2. Alle laufenden Kosten für API-Gebühren, Server-Hosting oder Kommunikationsplattformen werden direkt
vom jeweiligen Drittanbieter an den Kunden verrechnet. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für
Änderungen der Preisstrukturen, Ausfälle oder Sperrungen durch diese Drittanbieter.
§ 3 Haftungsausschluss für KI-generierte Inhalte und Aktionen
1. Der Kunde ist sich bewusst, dass es sich bei den KI-Agenten (Framework „Marveen") um autonome,
softwarebasierte Systeme handelt, die auf probabilistischen Modellen (LLMs) basieren. Der Dienstleister
übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der von der KI
generierten Texte, Daten, Code-Vorschläge oder Analysen.
2. Sollte das KI-System (z.B. im Rahmen von autonomen Fehlerbehebungsversuchen) Änderungen an Dateien,
Datenbanken oder Systemkonfigurationen des Kunden vornehmen, die zu Fehlfunktionen führen, ist jegliche
Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen, sofern dem Dienstleister nicht grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz nachgewiesen wird.
§ 4 Allgemeine Haftungsbeschränkung
1. Die Haftung des Dienstleisters für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine
Vermögensschäden sowie für den Verlust von Daten oder Programmen des Kunden wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor der Einrichtung und während des Betriebs des
KI-Systems regelmäßige Datensicherungen (Backups) seiner Systeme durchzuführen.
§ 5 Abnahme und Projektabschluss
1. Die Dienstleistung gilt als erbracht und vom Kunden abgenommen, sobald das KI-Framework „Marveen"
erfolgreich auf der Ziel-Infrastruktur eingerichtet wurde und die im Vorfeld definierten
Grundfunktionen (Basis-Agentenkonfiguration laut Fragebogen) im Rahmen einer gemeinsamen Testphase
(ca. 1 Stunde) demonstriert wurden.
2. Geringfügige Mängel, welche die Grundfunktion des Systems nicht wesentlich beeinträchtigen,
berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
§ 6 Support und nachträgliche Anpassungen
1. Jede über die vereinbarte Onboarding- und Installationsstunde hinausgehende Beratung, Betreuung,
Prompterstellung, Systempflege oder Fehlerbehebung gilt als nachträglicher Support.
2. Nachträglicher Support ist nicht im Pauschalpreis der Installation enthalten und wird gesondert nach
dem aktuellen Stundensatz des Dienstleisters (sofern keine monatliche Support- oder
Wartungsvereinbarung getroffen wurde) verrechnet.
3. Der Dienstleister bietet keinen garantierten 24/7-Support. Die Bearbeitung von Support-Anfragen
erfolgt innerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Dienstleisters.
§ 7 Geheimhaltung und Datensicherheit
1. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Beratung und Installation bekannt
gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden streng vertraulich zu behandeln und nicht an
Dritte weiterzugeben.
2. Der Dienstleister speichert zu keinem Zeitpunkt persönliche Daten, Passwörter, API-Schlüssel oder
sonstige geschäftliche Daten des Kunden auf eigenen externen Servern. Alle Konfigurationen erfolgen
direkt auf der Infrastruktur des Kunden.
§ 8 Auftragsverarbeitung und DSGVO-Konformität
1. Da der Dienstleister im Rahmen des technischen Supports kurzzeitigen Zugriff auf die Systeme des
Kunden erhalten kann, stimmen die Parteien überein, dass der Kunde als „Verantwortlicher" im Sinne der
DSGVO die alleinige Datenhoheit behält. Der Dienstleister agiert rein als technischer
Erfüllungsgehilfe.
2. Soweit erforderlich, verpflichten sich die Parteien, eine gesonderte Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen, insbesondere wenn dauerhafte
Wartungsarbeiten (monatliche Wartungsverträge) vereinbart werden.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für
den Sitz des Dienstleisters sachlich zuständige Gericht vereinbart.